Wir verfügen über eine tiefe und langjährige Kenntnis des
Immobilienmarktes und der Marktstandards, die es uns ermöglicht, nicht nur die
rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen Aspekte zu verstehen. Wir sind fähig,
für unsere Kunden die günstigsten Bedingungen auszuhandeln. Wir haben
Privatpersonen und Unternehmen bei Änderungen in den Rechtsbeziehungen zu
Immobilien beraten, einschließlich Eigentumsübertragungen, Mietverträgen,
Dienstbarkeiten, Pfandrechten oder Vollstreckungsanträgen, aber auch bei der
Errichtung und Nutzung neuer Gebäude in Bau- oder anderen damit verbundenen
Verwaltungsverfahren, und wissen daher sehr gut, welche Grundsätze zu beachten
sind.
Wir beraten Sie umfassend bei der Strukturierung der Immobilientransaktion sowie bei der rechtlichen Betreuung vom Grundstückskauf über den Bau bis hin zum Verkauf oder zur Vermietung, sowohl bei kleineren Gebäuden als auch bei größeren Bauträgerprojekten.
Wir arbeiten effektiv mit technischen Experten zusammen und verstehen die technischen Aspekte. Wir wissen, wie das Katasteramt und die Hinterlegungsverfahren funktionieren. Wir sind auch mit weniger geläufigen Themen vertraut, wie z. B. der Bodenordnung oder der Funktionsweise des Amts für Bodenmanagement.
Unser Fachwissen wurde in der Vergangenheit von einer Vielzahl von
Kunden in Anspruch genommen, von Banken und Finanzinstituten über Produktionsbetriebe
und Einkaufszentren bis hin zu Privatpersonen. Wenn etwas schiefgeht, können
wir Ihre Rechte in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren wirksam verteidigen.
Unser Angebot
- Vorbereitung und Verhandlung des Kaufs, Verkaufs oder der Vermietung von Immobilien (Kauf, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohnungen und Häusern, Gewerberäumen, Industrie- und Einzelhandelsgebäuden, anderen komplexen Immobilieneinheiten oder landwirtschaftlichen oder anderweitig geschützten Landflächen).
- Rechtliche Unterstützung bei der Durchführung von Bauträger- und Brownfield-Projekten, einschließlich der Beratung beim Kauf von Immobilien, beim Bau und den damit verbundenen Verfahren sowie der Beratung beim Verkauf, der Vermietung oder dem Verpachten von fertigen Gebäuden und deren Teilen.
- Vorbereitung und Verhandlung anderer Verträge im Zusammenhang mit dem Bau (Werk-, Überwachungs- und Kooperationsverträge).
- Rechtliche Due-Diligence von Immobilien.
- Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung, der Aufteilung und Zusammenlegung von Grundstücken sowie der Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden.
- Bestellung und Löschung von Dienstbarkeiten (einschließlich der Grunddienstbarkeiten oder des Durchleitungsrechts) und des Erbbaurechts.
- Belastungen von Immobilien (Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte, Eigentumsvorbehalte und andere Vereinbarungen).
- Vertretung in baurechtlichen oder damit zusammenhängenden Verfahren, einschließlich der Vertretung vor Berufungsinstanzen.
- Vertretung vor Katasteramt.
- Vertretung
in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien und in Verfahren vor
Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung und der
Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Gebäuden und anderen Projekten.